Wartungsservice und Notdienst für Ihre Pumpanlagen: damit Wasserschäden vermeidbar bleiben
Wasserschäden sind zweifellos der Albtraum eines jeden Immobilienbesitzers. Einerseits, weil Laminat, Teppiche, Möbel oder viele andere Gegenstände in Mitleidenschaft gezogen werden können, und andererseits, weil die Gebäudestruktur nachhaltig geschädigt werden kann – von Folgeerscheinungen wie unangenehmen Gerüchen und Schimmelbefall ganz zu schweigen.
Natürlich ist die Natur unberechenbar und eine absolute Absicherung gegen Wasserschäden nicht umsetzbar – allerdings kann schon eine ordnungsgemäße Reinigung Ihrer Pumpen oder die regelmäßige Wartung Ihrer Hebeanlage ausreichen, um die Gefahr einer Havarie zu minimieren.
- Die regelmäßige Wartung von Hebeanlagen ist Pflicht
- Wartungsabschnitte für Hebeanlagen im Überblick
- Reinigung und Wartung von Kleinhebeanlagen durch Sani-Blitz
Warum sollte ich meine Hebeanlage regelmäßig warten lassen?
Anfallendes Schmutz- und Regenwasser wird in der Regel automatisch durch Gefälle abgeleitet. Liegt der Abwasserkanal jedoch höher als Ihre sanitäre Anlage, kann es zu einem sogenannten Rückstau kommen. In solchen Fällen werden Hebeanlagen verbaut, um Ihr Ab- oder Regenwasser trotz der niedrigeren Lage in den Kanal pumpen zu können.
Wenn Sie Ihr Sanipack regelmäßig warten lassen, können Mängel frühzeitig erkannt und behoben werden, sodass die Gefahr durch eventuelle Wasserschäden deutlich verringert wird. Um eine optimale Funktion Ihrer Pumpe für die Hebeanlage zu garantieren, empfehlen wir den Abschluss eines Wartungsvertrages. Damit wird Ihnen versichert, dass Ihre Hebeanlage regelmäßig und ordnungsgemäß von einem Fachkundigen gewartet wird.
Anfallendes Schmutz- und Regenwasser kann nicht abgeleitet werden, wenn der Abwasserkanal höher als die sanitäre Anlage liegt. Dann muss eine Hebeanlage eingesetzt werden, um das Abwasser in den Kanal zu pumpen.
Die regelmäßige Wartung von Hebeanlagen ist Pflicht
Für eine optimale Abwassertechnik, angepasst an sämtliche örtliche Begebenheiten, muss die Leistung der Hebeanlage nach den Vorgaben der DIN EN 12056-4 bemessen werden. So wird sichergestellt, dass die Pumpen von Hebeanlagen die ermittelte Fördermenge auf die gewünschte Höhe transportieren können.
Außerdem sieht die Verordnung DIN EN 12056-4 die wiederholte Wartung von Hebeanlagen vor. In Einfamilienhäusern, die privat genutzt werden, sollte mindestens einmal pro Jahr eine Wartung der Hebeanlage vorgenommen werden.
Bei Mehrfamilienhäusern sollte die Hebeanlage zwei-, bei gewerblich genutzten Gebäuden hingegen viermal gewartet werden. Außerdem muss darauf geachtet werden, die Abstände zwischen den Wartungsarbeiten an der betreffenden Hebeanlage dem Alter und der Beanspruchung der Pumpvorrichtung entsprechend anzupassen. Neben unserem Service für Hebeanlagen gehört natürlich auch das Entleeren von Schlamm- und Sandfängern, Sickergruben oder Fettabscheidern.
Die empfohlenen Wartungsabschnitte für Hebeanlagen noch einmal im Überblick:
– viermal jährlich in gewerblichen Betrieben
– zweimal jährlich bei Anlagen in Mehrfamilienhäusern
– einmal im Jahr bei Anlagen in Einfamilienhäusern
Warum sollte ich die Sani-Blitz GmbH mit der Reinigung und/oder Wartung meiner Kleinhebeanlage beauftragen?
Unsere Servicetechniker sind bestens geschult und imstande, etwaige Störungen an Ihrer Kleinhebeanlage schnell zu beheben. Ganz gleich, ob Sie Ihre Hebepumpe reinigen oder Ihr Sanipack warten lassen möchten: in uns finden Sie einen kompetenten Ansprechpartner, der für all Ihre Probleme schnell die passenden Lösungen parat hält. Möchten Sie eine Neuanlage geliefert und installiert bekommen? Kein Problem!
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