Wer zahlt bei einer Rohrverstopfung in einem Mietshaus?

Ist es bei einem eigenen Haus oder Wohnung klar, wer für die Kosten bei einer Rohrverstopfung aufkommen muss, so wird die Frage bei Mietern schon etwas komplizierter.

Der Vermieter in der Pflicht

Grundsätzlich gilt, dass Abwasserrohre in einem Miethaus in den Bereich des Vermieters fallen. Da sie Bestandteil des Mietobjekts sind, muss der Vermieter diese auch in einem gebrauchsfähigen Zustand dem Mieter überlassen und dafür sorgen, dass diese auch in diesem Zustand verbleiben.

Der Vermieter ist jedoch nicht verpflichtet, die Abwasseranlagen regelmäßig überprüfen zu lassen. Dies geschieht ausschließlich bei Rohren, die außerhalb der Wohnung bzw. des Miethauses liegen. Diese Dichtheitsprüfungen sind gesetzlich vorgeschrieben und müssen in regelmäßigen Abständen wiederholt werden.

Verantwortung der Mieter bei einer Abfluss- und Rohrverstopfung

Auch wenn ein Großteil der Zuständigkeiten beim Vermieter bleiben, ist er nicht verpflichtet jegliche Reinigungskosten bei verstopften Rohren zu übernehmen.

Der Schlüssel hierfür liegt in der juristischen Ausführung der nicht vertragsmäßigen Nutzung der Mietsache. Wird durch die Verstopfung bzw. die Verstopfungsart deutlich, dass die Schuld direkt beim Mieter zu suchen ist, so ist dieser auch in der Verantwortung. Dies gilt auch für Gäste der Mieter, da für diese der Mieter mitverantwortlich ist.

Klassische Beispiele hierfür wären:

  • Verstopfung durch Windeln, Binden, Feuchtetüchern oder große Mengen an Toilettenpapier
  • Nutzung der Toilette als Mülleimer (Zigarettenkippen, Rasierklingen, etc.)
  • Verstopfung der Küchenspüle durch Essensreste oder Fettablagerungen
  • Unsachgemäße Nutzung von chemischen Rohrreinigern (Verformung der Rohre durch Hitzentwicklung)

Eindeutigkeit der Verstopfungsfälle muss gewährleistet sein

Kommt es zu einer Rohrverstopfung innerhalb eines Miethauses, wobei nicht eindeutig nachzuweisen ist, wer hierfür verantwortlich ist, so kann der Vermieter die Kosten nicht einfach auf die Mieter bzw. einen von ihm verdächtigen Mieter übertragen.

Tritt eine Verstopfung beispielsweise im Fallrohr eines Mietobjekt mit mehreren Mietern auf, so ist meist nicht eindeutig, wer die Verstopfung ausgelöst hat. Auch muss der Vermieter nachweisen, dass eine nachweislich falsche Nutzung vorgelegen hat.

Ist dieser Nachweis durch den Vermieter nicht möglich, so fällt die Kostenübernahme auf den Vermieter zurück.

Weitere Gründe für eine Rohrverstopfung und deren rechtliche Handhabe

Neben der falschen Nutzung von Sanitäranlagen durch Mieter gibt es weitere Gründe, die in den Verantwortungsbereich des Vermieters fallen.

Die Probleme liegen meist in baulichen Mängeln, wie ein unsachgemäßer Einbau von Rohrsystemen oder ein fehlendes Gefälle innerhalb des Rohres, der das Abfließen der Abwässer erschwert. Auch kann es, teils auch regional abhängig, zu starker Verkalkung von Rohren kommen. Besonders bei Altbauten mit alten Rohrleitungen kann dies zum Problem führen.

Hinweis: Für all diese Probleme ist ausschließlich der Vermieter zuständig.

Kommt es zu Abflussproblemen, sollte schnellstmöglich der Vermieter informiert werden. Nur so lässt sich das Problem schnell lösen und eine Verschlimmerung wie eine vollständige Rohrverstopfung kann verhindert werden.

Falls sie eine Abflussverstopfung haben und schnelle Hilfe benötigen, kontaktieren Sie uns einfach. Für akute Fälle bieten wir auch einen Notdienst, der unkomplizierte und schnelle Hilfe verspricht.